Non-Disclosure Agreement (NDA)

§1 Zweck

Diese Vereinbarung regelt den Schutz vertraulicher Informationen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit ausgetauscht werden.

§2 Vertrauliche Informationen

Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen wirtschaftlicher, technischer oder kreativer Art.

§3 Geheimhaltungspflicht

Die empfangende Partei verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§4 Laufzeit

Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus für fünf Jahre.

§5 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.