Non-Disclosure Agreement (NDA)
§1 Zweck
Diese Vereinbarung regelt den Schutz vertraulicher Informationen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit ausgetauscht werden.
§2 Vertrauliche Informationen
Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen wirtschaftlicher, technischer oder kreativer Art.
§3 Geheimhaltungspflicht
Die empfangende Partei verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§4 Laufzeit
Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus für fünf Jahre.
§5 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.